AGB

von Schulrath-Spree-Touristik GmbH & CO.KG nachfolgend SST abgekürzt
1. Abschluss des Reisevertrages


Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von SST für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann mündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen z.B. über die Internetseite und dort den Button „Jetzt buchen“, bestätigt Spreetour den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der SST den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung – diese bedarf keiner bestimmten Form – der SST zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung (=Rechnung) übermittelt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch uns, ist eine Anzahlung von 20% des Reisebetrags innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist die komplette Zahlung des Reisepreises zu leisten. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.
Wenn der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SST. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die SST eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig:

Bis zum 28. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens 50,00 € pro Person
ab dem 27. Tag bis zu dem 14. Tag vor Anreise 30%
ab dem 13. Tag bis zu dem 8. Tag vor Anreise 50%
ab dem 7. Tag bis zu dem 4. Tag vor Anreise 70%
ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%

Versicherungen sind in unseren Reisepreisen nicht inkludiert.

4. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die SST als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die SST für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Firma SST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat SST den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von SST gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Firma SST in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber SST den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

6. Gewährleistungen

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SST innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem SST erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Kunde schuldet dem SST den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Die vorgenannten Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem SST geltend zu machen.

7. Haftung

Die SST haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Überwachung des Leistungsbeschreibungen,
d) ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Fahrräder sind Mietgegenstände. Der Kunde wird darauf hinweisen, dass im Fall von mutwilligen oder grobfahrlässigen Beschädigungen oder Verlust der Räder Schadensersatz in entstandener Höhe durch den Kunden zu leisten ist.

9. Beschränkung der Haftung

Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber SST aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit SST für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von SST für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SST unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Anschrift erfolgen.

11. Reiserücktrittskostenversicherung

SST empfiehlt dem Kunden, bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen der dafür geltenden Versicherungsbedingungen vorzunehmen.

12. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche durch vorsätzliche, fahrlässige oder zufällige Verstöße gegen diese Bestimmungen dem Kunden erwachsen, gehen selbst zu seinen Lasten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bleiben SST ausdrücklich vorbehalten.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann die Firma SST nur an deren Sitz verklagen – Gerichtsstand: Amtsgericht Cottbus. Für Klagen vom SST gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz vom SST maßgebend.

Cottbus, 01.12.2020